Wahl des Kirchengemeinderats am 30.03.2025

Jetzt ist es Zeit zu wählen

  • An alle Wahlberechtigten aus St. Michael wurden Briefwahlunterlagen verteilt.
    Falls es Probleme mit der Briefwahl gibt, schreiben Sie uns eine Mail an dialog@sanktmichael.de
  • Geben Sie Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel rechtzeitig vor dem 30. März 2025 in die Post oder werfen ihn bis Sonntag 30.03.2025, 13:00 Uhr in in den Briefkasten des Pfarrbüros.
  • Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben und im Wahllokal wählen, und zwar
    am Samstag 29.03.2025, 17:30 - 19:30 Uhr im Augustinum, und
    am Sonntag 30.03.2025, 10:00 - 13:00 Uhr im Gemeindehaus

Die Kandidierenden stellen sich vor

Sie wollen noch mehr über die Kandidierenden erfahren? Dann lesen Sie hier weiter ..

Endgültiger Wahlvorschlag

Boniver, Jana

52

Lehrerin und Klassische Archäologin

Stuttgart

Fischer, Ivo

51

Ministerialrat

Stuttgart

Lange, Reinhard

67

Betriebswirt i.R.

Stuttgart

Manghard, Rupert

71

Versicherungsmathematiker i.R.

Stuttgart

Naumann, Daniela

49

Referentin Publikationen Denkmalpflege

Stuttgart

Naumann, Jens

52

Selbstständiger Medienberater

Stuttgart

Stolz, Uta

66

Leiterin Bildungsstätte i.R.

Stuttgart

Treiber, Johannes *

69

Wirtschaftsingenieur i.R.

Ostfildern

                               *Kandidierende/r aus einer anderen Kirchengemeinde

 

 

 

Wahlausschuss und Ansprechpartner

  • Matthias Ruf (Vorsitzender)
  • Dr. Ulrich Stolz (Stellvertreter)
  • Julia Hilgendorff (Beisitzerin)
  • Wolfgang Miller (Schriftführer).

Ansprechpartner für alle Fragen zur Kirchengemeinderatswahl sind
Matthias Ruf für den Wahlausschuss (dialog@sanktmichael.de) und
Daniela Naumann für den KGR (kgr.sillenbuch@stuttgart-johannes23.de)

In Kürze: das Wichtigste zum Kirchengemeinderat und zur Wahl

  • Der Kirchengemeinderat soll aus 8 Frauen und Männer bestehen. Wählbar sind Katholikinnen und Katholiken, die sich der Gemeinde St. Michael zugehörig fühlen. Der Wohnort muss nicht zwingend in Sillenbuch sein.
  • Bis 7.2.2025 konnten Wahlvorschläge eingereicht werden.
  • Am 9.2.2025 wurde der endgültige Wahlvorschlag veröffentlicht.
  • Anfang März wird eine Kandidierenden-Broschüre veröffentlicht und die Kandidaten werden der Gemeinde vorgestellt.
  • Ab 09.03.2025 erhalten die wahlberechtigten Gemeindemitglieder die Wahlbenachrichtigung, die Unterlagen für die Briefwahl und den Kandidatenprospekt.
  • Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Briefeinwurf in einem Wahlbriefkasten abgegeben werden.  
  • Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben und im Wahllokal wählen, und zwar
    am Samstag 29.03.2025, 17:30 - 19:30 Uhr im Augustinum, und
    am Sonntag 30.03.2025, 10:00 - 13:00 Uhr im Gemeindehaus

Infos zum Kirchengemeinderat und zur Wahl

Wozu Kirchengemeinderat

Wer katholisch ist, gehört der katholischen Kirchengemeinde des jeweiligen Wohnortes an; die Kirchengemeinde ist somit „der Wohnort des Glaubens in Gemeinschaft“. Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium von „Kirche am Ort“. Er gestaltet und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde, hier bekommt Kirche ein Gesicht.

Was ist ein Kirchengemeinderat?

Ähnlich wie auf politischer Ebene der Stadt- oder Gemeinderäte,
entscheidet der Kirchengemeinderat über Schwerpunkte, konkrete Projekte und die Finanzen der Kirche am Ort. Hier zeigt sich Kirche
in ihren vielfältigen Facetten:

  • als Ort des gemeinsamen Glaubens und Feierns
  • als Ort des Beistands in Notsituationen und Lebenskrisen
  • als Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe

Neben und mit der Kirchengemeinde prägen auch soziale und karitative Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime sowie katholische Verbände und vieles mehr die „Kirche am Ort“.
Rund 1000 Kirchengemeinden gibt es in Württemberg; sie sind alle Teil der Diözese Rottenburg-Stuttgart als übergeordnete Ebene mit mehr als 1,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken.

Wie wird gewählt?

  • alle Katholik:innen ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören,können kandidieren und gewählt werden.
  • alle Katholik:innen ab 16 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören,dürfen wählen und können Kandidat:innen vorschlagen
  • die KGR-Wahl findet alle fünf Jahre als allgemeine Briefwahl statt

Wie „funktioniert“ ein KGR

Leiten

Der KGR leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Der Vorsitz des KGRs besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem kraft Amtes und einer:m gewählten Vorsitzenden mit bis zu zwei Stellvertreter:innen.

Verantworten

Alle gewählte KGR-Mitglieder haben Sitz und Stimme. Es wird nicht nur geredet, es wird auch entschieden.

Spezialisieren

Um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, kann der Kirchengemeinderat zu verschiedenen Themen Sachausschüsse einrichten, etwa für Jugend, Familie, Klimaschutz etc.

Vernetzen

Die Arbeit im KGR bietet viele Möglichkeiten zur Kooperation mit
Partner:innen im ökumenischen, sozialen und kommunalen Bereich.

Entfalten

Die Kirchengemeinde und der KGR „leben“ von den Charismen, die Menschen mitbringen und entfalten – es kommt darauf an, der Kirche am Ort ein Gesicht zu geben!

Pfarrbüro St. Michael
Kleinhohenheimer Straße 11
70619 Stuttgart

Telefon 0711 25 24 94-50
stmichael.sillenbuch@drs.de

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